Leistungsbeschreibung mySaveID
1. Identifizierung natürlicher Person mit eID
1.1 mySaveID ist ein Vertrauensdienst, der seinen Nutzern die Möglichkeit bietet, sich online zu identifizieren und Ihre Identität zu verifizieren. Die Identifizierung mittels eID erfolgt durch einen unserer Dienstleister. Der Service steht unseren Nutzern rund um die Uhr (24/7) zur Verfügung.
1.2 Voraussetzung für die Nutzung der Identifizierung durch eine eID ist die sogenannte eID-Funktion des Ausweisdokumentes. Diese Funktion kann sich im deutschen Personalausweis, einem elektronischen Aufenthaltstitel oder einer eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger befinden. Zusätzlich zu einem dieser Ausweisdokumente ist die dazugehörige PIN erforderlich. Als Nutzer prüfen Sie bitte im Vorfeld einer Identifizierung, ob ihr Ausweisdokument eine solche Funktion bietet, ob Sie diese bereits freigeschalten haben und ob ihr mobiles Endgerät eine NFC-Schnittstelle zum Auslesen der eID hat.
1.3 Die Identifizierung ist Voraussetzung für die Nutzung des Vertrauensdienstes und muss den rechtlichen Vorgaben folgen. Mit erfolgreicher Identifizierung mittels eID erhalten sie das Sicherheitsniveau „hoch“ im Sinne der eIDAS-Verordnung. Nach der Identifizierung können Sie Ihre verifizierte Identität und die Ihrer Organisation in Ihrem Account bei mySaveID je nach Gültigkeit des genutzten Dokumentes bis zu drei Jahre speichern und bei Bedarf beispielsweise im Zusammenhang mit dem Signieren von Dokumenten nutzen. Nach Ablauf der drei Jahre kann dieser Zeitraum durch eine erneute Identifizierung um jeweils drei Jahre verlängert werden.
1.4 mySaveID bestätigt mit der Identifizierung, dass die Person zum angegebenen Zeitpunkt die geforderten Identifikationsnachweise vorgelegt hat und die Prüfung des Dokumentes positiv war. Sollten sich Identitätsattribute ändern ist der Nutzer verpflichtet und selbst dafür verantwortlich, sich unverzüglich neu zu identifizieren und die Änderungen entsprechend einzupflegen.
2. Manuelle Identifizierung natürlicher Person vor Ort
2.1 mySaveID ist ein Vertrauensdienst, der seinen Nutzern die Möglichkeit bietet, sich durch einen Mitarbeiter oder einem Dienstleister von mySaveID bei einem Termin vor Ort zu identifizieren und Ihre Identität zu verifizieren. Die Identifizierung erfolgt durch die Prüfung eines offiziellen Ausweisdokumentes des Nutzers. Der Service steht unseren Nutzern nur mit vorheriger Terminabsprache zur Verfügung.
2.2 Voraussetzung für die manuelle Identifizierung ist eine Anfrage und Terminabsprache mit einem Mitarbeiter der msg mySaveID GmbH. Des Weiteren benötigt die zu identifizierende Person ein offizielles und gültiges Ausweisdokument. mySaveID baut sukzessive die Unterstützung ausländischer Ausweisdokumente aus. Eine Liste der neben dem deutschen Personalausweis und Reisepass unterstützten Ausweisdokumente findet sich hier: http://www.mySaveID.de/identification-documents. Der Aufwand, die Kosten und die Möglichkeit einer Prüfung des jeweiligen Ausweisdokumentes muss bei der msg mySaveID GmbH im Vorfeld einer Identifizierung individuell angefragt werden.
2.3 Die Identifizierung ist Voraussetzung für die Nutzung des Vertrauensdienstes und muss den rechtlichen Vorgaben folgen. Mit erfolgreicher Identifizierung vor Ort erhalten sie das Sicherheitsniveau „hoch“ im Sinne der eIDAS-Verordnung. Nach der Identifizierung können Sie Ihre verifizierte Identität und die Ihrer Organisation in Ihrem Account bei mySaveID je nach Gültigkeit des genutzten Dokumentes bis zu drei Jahre speichern und bei Bedarf beispielsweise im Zusammenhang mit dem Signieren von Dokumenten nutzen. Nach Ablauf der drei Jahre kann dieser Zeitraum durch eine erneute Identifizierung um jeweils drei Jahre verlängert werden.
2.4 mySaveID bestätigt mit der Identifizierung, dass die Angaben zur Person zum angegebenen Zeitpunkt mit dem überprüften Identifikationsnachweis übereinstimmen. Sollten sich Identitätsattribute ändern ist der Nutzer verpflichtet und selbst dafür verantwortlich, sich unverzüglich neu zu identifizieren und die Änderungen entsprechend einzupflegen.
3. Identifizierung juristische Person
3.1 mySaveID prüft nicht nur die Identität der natürlichen Person, sondern auch die Identität der juristischen Person, einschließlich rechtsfähiger Personengesellschaften. Nach erfolgreicher Identifizierung der/s Unternehmensvertreter/s (natürlichen Personen) wird die Identifizierung der juristischen Person durchgeführt. Dazu werden die Informationen aus öffentlichen Registern geprüft und durch einen mySaveID Mitarbeiter verifiziert. Eine Identifizierung ist bis zu drei Jahre gültig.
3.2 Voraussetzung für die Identifizierung der juristischen Person ist eine Eintragung im gemeinsamen Registerportal der Länder. Nach der Identifizierung können Sie die verifizierte Identität Ihrer Organisation bis zu drei Jahre speichern und bei Bedarf beispielsweise im Zusammenhang mit dem Siegeln von Dokumenten nutzen. mySaveID bietet sukzessive auch die Identifizierung auf Basis von anderen amtlichen Dokumenten an. Eine Liste der aktuell unterstützten amtlichen Dokumente findet sich hier: http://www.mySaveID.de/identification-documents.
3.3 mySaveID bestätigt mit der
Identifizierung, dass eine juristische Person zum angegebenen Zeitpunkt in
einem öffentlichen Register oder in einem amtlichen Dokument mit den
angegebenen Daten eingetragen ist. Der Kunde verpflichtet sich dazu, etwaige
Änderungen der Registereinträge der mySaveID unverzüglich mitzuteilen und eine
neue Identifizierung anzustoßen.
4. Qualifizierte Digitale Signatur
4.1 Mit mySaveID ist es dem Kunden möglich, mit Hilfe einer qualifizierten elektronischen Signatur („QES“) Dokumente zu unterschreiben.
4.2 Unterstützt werden PDF-Dokumente. mySaveID baut die unterstützten Dateitypen sukzessive aus. Eine Liste aller neben PDF-Dokumenten unterstützten Dateitypen findet sich hier: http://www.mySaveID.de/q-a.
4.3 Die von mySaveID bereitgestellte qualifizierte Signatur erfüllt grundsätzlich das Schriftformerfordernis und hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift (vgl. Artikel 25 eIDAS-Verordnung). In Einzelfällen kann nach den geltenden Gesetzen jedoch die elektronische Form ausgeschlossen sein (z.B. eine arbeitsrechtliche Kündigung oder die Erstellung von Testamenten).
4.4 mySaveID gewährleistet lediglich, dass die qualifizierte digitale Unterschrift die Anforderungen einer QES nach der eIDAS-Verordnung erfüllt. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden zu prüfen, ob die QES für das Rechtsgeschäft nach den gesetzlichen Bestimmungen ausreichend ist. mySaveID ist dementsprechend nicht dafür verantwortlich, ob ein Dokument durch die Nutzung einer QES rechtsgültig ist.
5. Qualifiziertes Digitales Siegel
5.1 Der elektronische Siegeldienst der mySaveID ermöglicht das Siegeln von PDF-Dokumenten. Durch das Siegeln eines Dokumentes kann die Herkunft und Unversehrtheit des Dokumentes nachgewiesen werden. Dabei bietet mySaveID die Niveaustufe qualifiziertes elektronisches Siegel im Sinne der eIDAS-Verordnung. Das qualifizierte elektronische Siegel ist vergleichbar mit dem Firmenstempel aus der analogen Welt.
5.2 Das qualifizierte elektronische Siegel kann die Integrität und Authentizität eines elektronischen Dokuments sicherstellen und kann auch die Herkunft des Dokuments bestätigen. Es kann daher in rechtlichen Angelegenheiten als Beweismittel verwendet werden.
5.3 Unterstützt werden PDF-Dokumente. mySaveID baut
die unterstützten Dateitypen sukzessive aus. Eine Liste aller neben
PDF-Dokumenten unterstützten Dateitypen findet sich hier: http://www.mySaveID.de/q-a.
5.4 Ziff. 4.4 gilt für das qualifizierte digitale Siegel entsprechend.
6. Fortgeschrittene Elektronische Signatur
6.1 Mit mySaveID ist es dem Kunden möglich, mit Hilfe einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur („FES“) Dokumente zu unterschreiben.
6.2 Unterstützt werden PDF-Dokumente. mySaveID baut die unterstützten Dateitypen sukzessive aus. Eine Liste aller neben PDF-Dokumenten unterstützten Dateitypen findet sich hier: http://www.mySaveID.de/q-a
6.3 Entsprechend der eIDAS-Verordnung ist die FES eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet, ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners, wird unter Verwendung elektronischer Signaturerstellungsdaten erstellt, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann und ist somit den auf diese Weise unterzeichneten Daten verbunden, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann. Die von mySaveID bereitgestellte fortgeschrittene Signatur hat allerdings nicht die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur und eignet sich daher nur für Dokumente ohne gesetzliches Schriftformerfordernis.
6.4 mySaveID gewährleistet lediglich, dass die fortgeschrittene digitale Unterschrift die Anforderungen einer FES nach der eIDAS-Verordnung erfüllt. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden zu prüfen, ob die FES für das Rechtsgeschäft nach den gesetzlichen Bestimmungen ausreichend ist und dem Kunden die Beweiskraft einer FES ausreicht. mySaveID ist dementsprechend nicht dafür verantwortlich, ob ein Dokument durch die Nutzung einer FES rechtsgültig ist oder der Abschluss eines Vertrages durch die Nutzung von FES rechtssicher bewiesen werden kann.
7. Einfache Elektronische Signatur
7.1 Mit mySaveID ist es dem Kunden möglich, mit Hilfe einer einfachen elektronischen Signatur („EES“) Dokumente zu unterschreiben.
7.2 Unterstützt werden PDF-Dokumente. mySaveID baut die unterstützten Dateitypen sukzessive aus. Eine Liste aller neben PDF-Dokumenten unterstützten Dateitypen findet sich hier: http://www.mySaveID.de/q-a.
7.3 Die EES ist einem Unterzeichner zugeordnet und wird unter Verwendung elektronischer Signaturerstellungsdaten erstellt. Die von mySaveID bereitgestellte einfache Signatur hat nicht die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift, qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur und eignet sich daher nur für Dokumente ohne gesetzliches Schriftformerfordernis.
7.4 mySaveID gewährleistet lediglich, dass die einfache digitale Unterschrift die Anforderungen einer EES nach der eIDAS-Verordnung erfüllt. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden zu prüfen, ob die EES für das Rechtsgeschäft nach den gesetzlichen Bestimmungen ausreichend ist und dem Kunden die Beweiskraft einer EES ausreicht. mySaveID ist dementsprechend nicht dafür verantwortlich, ob ein Dokument durch die Nutzung einer EES rechtsgültig ist oder der Abschluss eines Vertrages durch die Nutzung von EES rechtssicher bewiesen werden kann.
8. Verwaltung
8.1 Im Bereich Verwaltung stehen unseren Kunden verschiedene Anwendungen zur Verfügung. Zum einen können in diesem Bereich Nutzer zu dem Service von mySaveID eingeladen werden. Zum anderen können in diesem Bereich den einzelnen Nutzern verschiedene Rollen zugeordnet werden und die Services für die einzelnen Nutzer aktiviert bzw. deaktiviert werden.
8.2 Des Weiteren bietet der Bereich Verwaltung unseren Kunden die Möglichkeit, ihre Organisationsstruktur abzubilden. Hier können einzelne Nutzer beispielsweise Abteilungen oder einer bestimmten Vertriebsregion zugeordnet werden.
8.3 Zur Verwaltung der Nutzer in einer Organisation sind zum einen die im Handelsregister stehenden Unternehmensvertreter, sowie von diesen zu Administratoren ernannte Nutzer berechtigt. Voraussetzung für die Ausübung von administrativen Tätigkeiten innerhalb einer Organisation ist ein erfolgreiches Onboarding inklusive der Identifizierung der natürlichen Person und deren Verknüpfung zur verwaltenden Organisation.
9. Dokumentenverwaltung
9.1 Mit dem Service mySaveDocs stehen unseren Kunden die Features eines modernen Dokumentenmanagementsystems zur Verfügung. Mit der Anwendung lassen sich Dokumente und Metadaten speichern und organisieren.
9.2 Mit Hilfe der Datenfreigabe lassen sich Dateien gegenüber Dritten freigeben und verwalten. Dritte im vorgenannten Sinne sind Kunden, Lieferanten oder weitere Geschäftspartner , denen Dateien im Einzelfall für die eigenen Geschäftszwecke (also insbesondere den Abruf von Verträgen) freigegeben werden. Eine missbräuchliche Nutzung der Datenfreigabe ist untersagt. Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere vor, wenn die Datenfreigabe innerhalb von mySaveDocs ist für eine Bereitstellung von Dateien an die Öffentlichkeit (z.B. auf einer öffentlich zugänglichen Webseite) genutzt wird.
9.3 Die Anwendung bietet unseren Kunden zudem die Möglichkeit des Managens von Berechtigungen bezüglich Dokumente und Verzeichnissen. Diese Berechtigungen beziehen sich auf Zugriffsrechte oder Funktionen in mySaveDocs.
9.4 Innerhalb des Services können Metadaten, Beschreibungen und andere Informationen hinzugefügt werden, um dadurch den Nutzern die Suche und Verwaltung von Dokumenten zu erleichtern. Innerhalb der integrierten Suchfunktion lässt sich neben bekannten Suchbegriffen ebenfalls nach Metadaten durchsuchen.
9.5 Im Zusammenspiel mit mySaveID können in mySaveDocs Dokumente elektronisch signiert werden.
9.6 Soweit nicht abweichend mit dem Kunden vereinbart, beträgt die maximale Dateigröße für mySaveDocs 20 Megabyte und die maximale Anzahl an Dateien 1.000 pro Nutzer des Kunden.
9.7 Zugelassene Dateiformate sind pdf, doc, docx, xls, xlsx, ppt, pptx, png, jpeg.
9.8 Die Bereitstellung von mySaveDocs erfolgt jeweils täglich (Montag bis Sonntag) in der Zeit von 03:00 Uhr bis 24:00 Uhr CET/MEZ („bediente Betriebszeit“). Während der bedienten Betriebszeit beträgt die Verfügbarkeit von mySaveDocs 95% im Kalenderjahresmittel.